Honorarübersicht
Beratung ● Vertretung ● Vertragsgestaltung
Die Abrechnung nach den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgeschriebenen Honoraren erfolgt auf Wunsch oder soweit gesetzlich vorgeschrieben. Die Kanzlei Löwen wendet bei der Honorargestaltung die Möglichkeiten des neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an.
Neben der klassischen Vereinbarung von Stundensätzen sind - soweit gesetzlich zulässig - Vereinbarungen von Pauschalhonoraren und Erfolgs- vergütungen möglich.
Die Aufklärung über die entstehenden Kosten der Interessenwahrnehmung vor Beginn der Tätigkeit stellt eine Selbstverständlichkeit dar.
Existenzgründung:
Im Falle einer Existenzgründung gibt es verschiedene Arten der Förder-möglichkeiten durch öffentliche Träger wie z.B. der Agentur für Arbeit.
Wir helfen Ihnen hier bei Fragen hierzu gerne weiter.